Das Masernschutzgesetz, das eine uneingeschränkte Impfpflicht auch für Personen vorschreibt, die in Gesundheitseinrichtungen wie Osteopathiepraxen arbeiten, soweit sie nach 1970 geboren wurden, bleibt in Kraft (siehe News vom 01.08.2022). Das hat das Bundesverfassungsgericht heute bestätigt.
Gegen die Impflicht hatten Eltern von kitapflichtigen Kindern geklagt, die in der Impflicht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Grundrecht ihrer Kinder auf körperliche Unversehrtheit und ihr Erziehungsrecht sahen.