Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten, IFK, hat für seine Mitglieder eine Liste der gesetzlichen Krankenkassen erstellt, die für Osteopathie anteilig aufkommen. Die Liste zählt „mittlerweile über 60 Krankenkassen“.
Die Kassen führen den IFK aber nicht als ein Verband auf, dessen Mitglieder sie als Leistungserbringer für osteopathische Behandlungen anerkennen.