Der osteopathische Dachverband Bundesarbeitsgemeinschaft Osteopathie, BAO, hat eine bereits im Januar erstellte Zusammenfassung über den rechtlichen Status der Osteopathie in Deutschland jetzt veröffentlicht. Darin nimmt die BAO u.a. Stellung zu Berufsrecht, WPO-Osteo, die Erstattungspraxis der GKVs und dem eigenen Curriculum für die osteopathische Teilzeitausbildung.
Abschließend fordert der Dachverband „gesetzliche Regelungen, die es dem Osteopathen ermöglichen, mit einem unabhängigen, eigenständigen Erstkontakt am Patienten osteopathisch arbeiten zu dürfen.“