Auch Deutschlands größte Innungskrankenkasse wird ihren 3,6 Millionen Versicherten ab Januar osteopathische Leistungen anteilig erstatten (siehe News vom 22.10.12). Die Erstattung in Höhe von bis zu 150 Euro läuft über ein sog. Gesundheitskonto.
Im Gegensatz zu anderen Kassen ist aber Voraussetzung für eine Bezuschussung über das Gesundheitskonto (...) die Mitgliedschaft des behandelnden Osteopathen in einem anerkannten Berufsverband.
Eine aktuelle Liste aller Kassen, die für Osteopathie aufkommen, ist in der Rubrik Patienteninfo > Krankenkassen aufgeführt.