Anlässlich der Ankündigung der Barmer GEK, ab nächsten Jahr osteopathische Leistungen zu bezuschussen (siehe News vom 21.09.12), empfiehlt der bvo, Bundesverband Osteopathie, den gesetzlich Versicherten, auf die Ausbildungsdauer des jeweiligen Osteopathen zu achten. Dazu verweist der bvo auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO (siehe News vom 02.12.10).
Für eine anteilige Erstattung durch die Kasse spielt diese unterschiedliche Ausbildungsdauer keine Rolle, für die Qualität der Behandlung ist sie entscheidend.