Für Osteopathen hat der Bundesverband Osteopathie, BVO, Tipps für die Rechnungsstellung zusammengestellt, etwa zum Thema Ausfallrechnung:
“Haben Sie vor der Behandlung (z.B. im Behandlungsvertrag) festgehalten, dass Patienten ihren Termin absagen müssen, oder haben korrekt vor dem Termin aufgeklärt, können Sie ein Ausfallhonorar verlangen.”