"- Die osteopathische Behandlung wird von einem Arzt empfohlen und die Empfehlung durch eine formlose Bescheinigung nachgewiesen.
- Ihr behandelnder Osteopath ist Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen (mit abgeschlossener Weiterbildung zum Osteopathen) oder hat eine osteopathische Weiterbildung abgeschlossen, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Die AOK Hessen übernimmt die Kosten für drei Osteopathie-Sitzungen pro Kalenderjahr. Wir erstatten Ihnen 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 50 Euro pro Sitzung, maximal 150 Euro je Kalenderjahr."
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung, zusätzlich bitte eine ärztliche Bescheinigung."