"Die osteopathische Behandlung wird von einem approbierten Arzt, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten mit einer Zusatzausbildung zum Osteopathen durchgeführt, wobei die Behandlung auf einer ärztlichen Bescheinigung beruht, die vor der osteopathischen Behandlung durch einen Arzt ausgestellt wurde.
Diese Zusatzausbildung muss mindestens 1350 Ausbildungsstunden umfassen. Ist der Leistungserbringer ordentliches Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen, für den die 1350 Ausbildungsstunden Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft sind, gilt der Nachweis für die abgeschlossene Ausbildung als erbracht. (...)"
Leistungsumfang:
"Die IKK - Die Innovationskasse übernimmt je Kalenderjahr und Versicherten höchstens vier Sitzungen, maximal 150,00 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten."
Abrechnung:
"Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen dann im IKK Servicecenter für eine Erstattung folgende Unterlagen ein:
- Die Originalrechnung des Osteopathen mit Quittungsvermerk,
- die ärztliche Bescheinigung,
- einen formlosen Antrag auf Erstattung und
- die Erklärung des Osteopathen, dass er Mitglied in einem Berufsverband ist und die Behandlung nach den aktuellen Erkenntnissen durchgeführt hat."