"Bitte rufen Sie uns vor Behandlungsbeginn unbedingt an, um eine mögliche Kostenerstattung abzuklären."
Siehe auch Leistungsumfang
Leistungsumfang:
"Wir erstatten Ihnen dreimal im Jahr 80% der Rechnung für osteopathische Behandlungen, die qualitätsgesichert von einer bzw. einem zur Ausübung der Heilkunde berechtigten Leistungserbringer/-in durchgeführt werden, die bzw. der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat."
Abrechnung:
"Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
"Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband."