nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Voraussetzungen hierfür ist, dass der Behandler Mitglied eines entsprechenden Berufsverbandes ist. (...) Bitte nehmen Sie vor Beginn der Behandlung mit uns Kontakt auf, damit wir prüfen können ob der von Ihnen ausgewählte Osteopath über die notwendigen Kriterien für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen verfügt."
Leistungsumfang:
"Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich osteopathisch und chiropraktisch behandeln zu lassen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrages, bis zu 50,00 € pro Sitzung. (...)Bezuschusst werden die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten."
Leistungserbringer:
ACON, BAO, BVO, Craniosacral Verband Deutschland, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, HPO, VOD, VFO, VOSD, VWOD, DÄGO, DVOM, ROD, DGCO