"Der Anspruch auf Kostenerstattung setzt voraus, dass die Behandlung ärztlich verordnet wurde und der Leistungserbringer Mitglied in einem anerkannten Berufsverband der Osteopathen ist bzw. eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen hat, die zum Beitritt in einem Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten jährlich maximal drei Behandlungen von jeweils bis zu 30 Euro, insgesamt somit bis zu 90 Euro kalenderjährlich für osteopathische Behandlungen."
Abrechnung:
"Die Vorlage der Originalrechnung(en) sowie des Erstattungsantrags ist erforderlich bzw. der Upload über unsere Online-Geschäftsstelle."