"der Therapeut ist Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen oder hat hierfür die nötige Qualifikation,
Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, wenn die Osteopathie-Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung erfolgt, sondern zum Beispiel durch andere Berufsgruppen mit osteopathischer Zusatzausbildung
So stellt die Ärztin oder der Arzt sicher, dass die Osteopathie-Behandlung eine geeignete Behandlung Ihrer Beschwerden ist. Nutzen Sie einfach unsere Vorlage für die ärztliche Empfehlung."
Leistungsumfang:
"Ja, die hkk übernimmt die Kosten für eine osteopathische Behandlung in Höhe von maximal 40 Euro pro Behandlung für maximal 4 Sitzungen pro Kalenderjahr (max. 160 Euro) (...)"
Abrechnung:
"Reichen Sie einfach Ihre Rechnungen, Verordnung und Quittung zusammen mit unserem Erstattungsformular ein."