"ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als 12 Monate ist, vorliegt
der behandelnde Therapeut aufgrund seiner Qualifikation Mitglied eines Verbands der Osteopathen ist (siehe Tabelle)"
Leistungsumfang:
"Die AOK PLUS erstattet für drei Behandlungen im Kalenderjahr bis zu 180 Euro. Pro Behandlung übernimmt die AOK PLUS dabei 90 Prozent der Kosten, maximal 60 Euro."
Abrechnung:
"Für die Kostenerstattung senden Sie die Rechnung gemeinsam mit der ärztlichen Bescheinigung unter Angabe Ihrer Bankverbindung an:
AOK PLUS
09099 Chemnitz
Sie können die Unterlagen auch jederzeit ganz bequem und papierlos in der Onlinefiliale „Meine AOK“ unter „Leistungen“ – „Anträge und Bescheinigungen“ einreichen."
Leistungserbringer:
"Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Diese Ausbildung muss den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Osteopathie (BAO) entsprechen. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall. Dabei entscheiden wir unabhängig von der Zugehörigkeit der Osteopathin oder des Osteopathen zu einem Berufsverband."