"Die Kosten für die Osteopathiebehandlungen können erstattet werden, wenn diese
- durch Ärzte erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
- durch Heilpraktiker erfolgen, mit der Ausbildung zum Physiotherapeuten die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt.
- durch Physiotherapeuten erfolgen, die eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zur Aufnahme in die Therapeutenliste des Verband der Osteopathen Deutschland e. V. oder des Bundesverband Osteopathie e.V. berechtigt, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung für Osteopathie vorliegt."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten die Kosten für sechs Behandlungen je Kalenderjahr mit 80 % des Rechnungsbetrages, jedoch höchstens 40,- EUR je Sitzung."
Abrechnung:
"Die Erstattung ist schriftlich mit der jeweiligen Originalrechnung sowie ggf. der ärztlichen Verordnung zu beantragen."
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