"Es liegt eine ärztliche Bescheinigung über die Empfehlung einer osteopathische Behandlung vor
Der Osteopath muss
- Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder
- eine Ausbildung absolviert haben, die es erlaubt, einem solchen Verein beizutreten."
Leistungsumfang:
"maximal 60 Euro je Sitzung
bis zu 3 Sitzungen im Kalenderjahr
insgesamt bis zu 180 Euro pro Kalenderjahr"
Abrechnung:
"Reichen Sie uns für die Erstattung eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung und die Rechnung des Osteopathen im Original ein."
Leistungserbringer:
Damit wir Ihre Behandlung bezuschussen können: Reichen Sie uns für die Erstattung eine ärztliche Verordnung über die osteopathische Behandlung und die Rechnung des Osteopathen im Original ein.