"Wir möchten sicherstellen, dass Sie die beste Behandlung für Ihren Bedarf erhalten. Deshalb beteiligen wir uns an Ihren Behandlungskosten der qualifizierten Osteopathie. Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme sind erfüllt, wenn Sie
eine ärztliche Empfehlung (z. B. ein Privatrezept) haben und
Ihr behandelnder Osteopath Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine erfolgreich absolvierte osteopathische Ausbildung nachweisen kann.
Neben einer ärztlichen Verordnung aus dem jeweiligen Kalenderjahr benötigen wir für die Erstattung der Behandlungskosten die Rechnung Ihrer Osteopathiepraxis. Darauf muss ersichtlich sein, dass eine osteopathische Behandlung erfolgt ist. Auch der Name Ihres Osteopathen sowie das Datum und der Preis der Behandlung müssen auf der Rechnung zu finden sein."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des 250 Euro Vorteils-Pakets beteiligt sich die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER je Kalenderjahr mit bis zu 120 Euro an den Kosten Ihrer osteopathischen Behandlung. Dabei übernehmen wir drei Sitzungen zu je maximal 40 Euro."
Abrechnung:
"Sie zahlen zunächst die Rechnung Ihrer Osteopathiebehandlung.
Anschließend reichen Sie die Rechnungen oder Quittungen zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei uns ein.
Besonders bequem reichen Sie die Dokumente über die BKK GS-App bei uns ein. Wählen Sie hierzu in Ihrer Krankenkassen-App das 250 Euro Vorteils-Paket und laden Sie Ihre Rechnungen im Bereich „Natur“ hoch.
Die Osteopathen-Rechnung können Sie uns auch per E-Mail im PDF-Format senden.
Bitte geben Sie für die Kostenerstattung Ihre Bankverbindung an.
Wir überweisen Ihnen dann den jeweiligen Betrag auf Ihr Konto."
Leistungserbringer:
ÄMM, BvFO, BAO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, OiHH, ROD, VOD, VOSD