nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.
Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden."