nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Da diese alternative Behandlungsmethode im therapeutischen Ansatz die Schulmedizin ergänzen und im Idealfall Synergieeffekte erzielt werden sollen, benötigen wir für die Erstattung Ihrer Kosten eine ärztliche Empfehlung Ihres Haus- oder Facharztes.
Darüber hinaus ist es uns wichtig, dass die Sitzungen von einem gut ausgebildeten Therapeuten durchgeführt werden. Dies ist gewährleistet, wenn dieser Mitglied in einem der Berufsverbände der Osteopathen in Deutschland ist oder aufgrund seiner Ausbildung werden könnte."
Leistungsumfang:
"Wir erstatten Ihnen je Kalenderjahr die Kosten für bis zu vier osteopathische Sitzungen mit maximal 50 Euro je Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten."
Abrechnung:
"Für Ihren Antrag auf Erstattung der von Ihnen verauslagten Kosten reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
Die Rechnung
Eine Empfehlung Ihres Haus- oder Facharztes zur Durchführung der osteopathischen Behandlung
Ärztliche Bescheinigung für Osteopathie (PDF)
Die Erklärung zur osteopathischen Ausbildung des Therapeuten (nur bei Erstanträgen)
Erklärung zur Ausbildung des Therapeuten (PDF)
Ihr ausgefülltes Antragsformular zur Erstattung der Kosten
Antrag auf Erstattung (PDF)
Noch ein Tipp: Bitte beachten Sie, dass wir Rechnungen für Leistungen aus dem Vorjahr nur dann erstatten können, wenn diese bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns eingehen."
Leistungserbringer:
ACON, ÄMM, BvFO, HPO, BAO, BVO, DÄGO, DAAO, DAOM, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DGOM, DVOM, ROD, VOD, OiHH, VOSD, VFO