"Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem Leistungserbringer, der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, durchgeführt wird.
Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen, wenn er die Behandlung selbst erbringt."
Leistungsumfang:
"Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 60 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR)
Zeitraum: pro Schwangerschaft
Für wen? Kinder bis 17 Jahre
Erstattung: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR
Zeitraum: pro Kalenderjahr"
Abrechnung:
"Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung und Privatrezept (Verordnung) einreichen"