"Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird."
Leistungsumfang:
"Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 60 EUR
Zeitraum: pro Schwangerschaft
Einzureichende Unterlagen: einfach Rechnung einreichen"