"Die AOK Bayern beteiligt sich an den Kosten für osteopathische Behandlungen, wenn die Behandlung medizinisch notwendig ist und von einem zugelassenen Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie durchgeführt wird. (...) Bei Versicherten, die an einem Arztnetz, dem Hausarztvertrag oder dem Kinder- und Jugendarztvertrag teilnehmen, muss das Privatrezept durch den gewählten Arzt ausgestellt, und die Behandlung durch ihn durchgeführt werden. Er muss über die genannte Zusatzqualifikation verfügen (neu ab Leistungsdatum 2025: wenn er die Behandlung selbst erbringt)."
Leistungsumfang:
"Für wen? Schwangere
Erstattung: bis zu 60 EUR (neu ab Leistungsdatum 2025: sechs Behandlungen bis zu je 50 EUR)
Zeitraum: pro Schwangerschaft"
Abrechnung:
Rechnungen für AOK-Mehrleistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung.
Leistungserbringer:
"Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall."