"Osteopathie die durch zugelassene oder nicht zugelassene Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten erbracht wird, die eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Osteopathenverband (z. B. Verband der Osteopathen Deutschland e. V.) oder eine vergleichbare Qualifikation nachweisen können (max. 60 EUR für je drei Behandlungen pro Kalenderjahr). Ferner ist Voraussetzung, dass kein Anspruch auf Kostenübernahme oder -beteiligung nach einer anderen Satzungsvorschrift besteht."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des Bonusprogramms AOK Vital+ der AOK Rheinland/Hamburg können Sie einen Zuschuss zu verschiedenen alternativen Heilmethoden wie Akupunktur, Osteopathie oder Homöopathie erhalten."
Möchten Sie sich als Mitglied anmelden oder einige Komfortfunktionen auf unsere Website nutzen Bestätigen Sie die Nutzung von Cookies mit OK. Wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. OKDATENSCHUTZ