"Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung und die spezifizierte Originalrechnung vorliegen und die Behandlung durch einen qualifizierten Leistungserbringer durchgeführt wird. (...) Rechnungen für Heilpraktiker hingegen dürfen wir nicht übernehmen."
Leistungsumfang:
"Als Zusatzleistung erhalten unsere Versicherten unabhängig vom Alter von uns, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Wir beteiligen uns mit maximal 30 Euro pro Behandlung.
Osteopathie für Babys:
Sie erhalten im ersten Lebensjahr ihres Kindes einen Zuschuss für acht Behandlungen. Hier übernehmen wir pro Termin maximal 60 Euro."
Abrechnung:
"Nutzen Sie gern zur Bestätigung diese Vorlage der energie-BKK und senden uns die Unterlagen über unsere App "Meine energie-BKK".