"Voraussetzung für die Kostenbeteiligung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch einen Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist."
Leistungsumfang:
"Als Zusatzleistung erhalten unsere Versicherten unabhängig vom Alter von uns, über die gesetzlichen Standardleistungen hinaus, pro Kalenderjahr einen Zuschuss für drei Behandlungen. Wir beteiligen uns an den Kosten mit 80 Prozent, maximal 30 Euro pro Behandlung."
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