"Die osteopathische Behandlung von VIACTIV-Versicherten muss in erste Linie durch einen Vertragsarzt empfohlen werden, der Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellt. Darüber hinaus muss die Behandlung durch einen Osteopathen erfolgen, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen in Deutschland ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt. Sind diese Bedingungen erfüllt, steht einer Bezuschussung durch die VIACTIV nichts im Weg."
Leistungsumfang:
"Die VIACTIV bezuschusst für alle Versicherten 90 Prozent der Kosten für osteopathische Behandlungen, maximal jedoch 60 Euro pro Termin bei bis zu sechs Behandlungen im Kalenderjahr. (...)
Die VIACTIV unterstützt auch die osteopathische Behandlung familienversicherter Kinder. Dabei übernehmen wir 90 Prozent der Kosten für bis zu sechs Osteopathie-Behandlungen im Kalenderjahr, maximal jedoch 60 Euro pro Termin. Insgesamt können Sie also mit bis zu 360 Euro Zuschuss pro Jahr rechnen."
Abrechnung:
"Unseren Osteopathie-Zuschuss überweisen wir nach Ihrer Behandlung umgehend auf Ihr Konto. Reichen Sie dazu einfach die folgenden Dokumente bei uns ein.Ärztliche Bescheinigung für osteopathische Behandlung
Originalrechnung des Osteopathen
Ausbildungnachweis des Osteopathen (wird nur benötigt, wenn Ihr Osteopath keinem Osteopathie-Verband angehört)"
Leistungserbringer:
ACON, BAO, BvFO, DÄGO, DAOM, DAAO, DGKO, Deutsche Gesellschaft für Manuelle Medizin, DVOM, DGOM, hpO, OiHH, OFH, VOD, VOSD, VWOD