"Die Therapie muss von einem Arzt mit Kassenzulassung auf einem Privatrezept verordnet werden. Die Behandlung selbst darf nur von einem Arzt mit Kassenzulassung oder einem zugelassenen Physiotherapeuten mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation durchgeführt werden. Das Ausstellungsdatum der Verordnung muss vor dem Behandlungstermin liegen. Der Antrag auf Kostenübernahme muss spätestens bis zum 31.03. des Folgejahres bei uns eingehen."
Leistungsumfang:
"Die vivida bkk übernimmt die Kosten der osteopathischen Behandlung altersunabhängig in Höhe von bis zu 160 Euro (40 Euro je Sitzung, bis maximal 4 Sitzungen) im Kalenderjahr."
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