"Entsprechender Qualifikationsnachweis des Osteopathen."
Leistungsumfang:
"Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland erstattet die Kosten für osteopathische Behandlungen von Erwachsenen mit bis zu 240 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für vier Behandlungen). Kinder und Jugendliche erhalten sogar bis 360 Euro je Kalenderjahr (60 Euro pro Sitzung für sechs Behandlungen). Erstattet werden jeweils 100 Prozent des Rechnungsbetrages."
Abrechnung:
"Rechnungen für Extra-Leistungen können Sie uns bequem, schnell und sicher über das Onlineportal „Meine AOK“ senden. Laden Sie dort einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung hoch. Dafür reicht ein Scan oder ein Foto der Rechnung."
Leistungserbringer:
"Eine zentrale Datenbank mit allen Osteopathinnen und Osteopathen, die für Ihre Behandlung infrage kommen, ist leider nicht vorhanden. Das liegt daran, dass sie in verschiedenen Berufsverbänden organisiert sind. Grundsätzlich gilt für die Suche: Die Behandlungen müssen durch Leistungserbringer erfolgen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in Theorie und Praxis nachweisen können. Ob diese Voraussetzung bei dem Osteopathen oder der Osteopathin Ihrer Wahl erfüllt ist, prüfen wir im Einzelfall."