"Die Kosten können übernommen werden, wenn
- eine ärztliche Verordnung mit Angabe über die Anzahl der medizinisch notwendigen Behandlungen vorliegt. Wichtig: Die ärztliche Verordnung ist vor Behandlungsbeginn von einem Vertragsarzt auszustellen. Im Quartal wird eine Verordnung anerkannt.
- eine qualitätsgesicherte Behandlung durch einen Therapeuten erfolgt, der Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt.
Pro Verordnung sind maximal drei Sitzungen erstattungsfähig."
Leistungsumfang:
"Innerhalb eines Kalenderjahres können die Versicherten der SECURVITA Krankenkasse bis zu sechs osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen. Pro Quartal wird eine Verordnung anerkannt. Es sind maximal drei Sitzungen pro Verordnung/Quartal erstattungsfähig. (…) Die Erstattung erfolgt in Höhe von maximal 60 Euro je Sitzung abzüglich der vorgesehenen Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent und 10 Euro je Verordnung.."
Abrechnung:
"Sie zahlen die Rechnung des Osteopathen zunächst selbst. Damit Sie schnellstmöglich die Kosten von der SECURVITA Krankenkasse erstattet bekommen, reichen Sie die Originalrechnung zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei uns ein."