Voraussetzungen Fürsorgebudget:
"ein entsprechendes Rezept
die Behandlung wird von einer Kassenärztin oder einem Kassenarzt verordnet und von einer/einem entsprechend ausgebildeten Medizinerin oder Mediziner, bzw. Osteopathin oder Osteopathen durchgeführt."
Voraussetzungen Flexcheck-Zusatzguthaben:
"mindestens drei nachgewiesene Aktivitäten aus dem Flexcheck Aktiv-Bonus
die spezifizierte Originalrechnung
eine kassenärztliche Verordnung
Leistungsumfang:
"Kostenerstattung über das Fürsorgebudget:
"Nutzen Sie unser Fürsorgebudget in Höhe von 50 Euro für osteopathische Behandlungen."
Kostenerstattung über das Flexcheck-Zusatzguthaben:
"Nutzen Sie zusätzlich unser Flexcheck-Zusatzguthaben für bis zu 300 Euro im Kalenderjahr."