"Voraussetzung ist, dass die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen die Kosten für maximal vier Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 100 Prozent des Rechnungsbetrages, jedoch nicht mehr als 40,00 € pro Sitzung."
Abrechnung:
"Wir benötigen für eine Kostenerstattung die Verordnung. Bitte reichen Sie diese sowie die Originalrechnung und einen Zahlungsnachweis (Quittung) zur Erstattung ein. Bitte vergessen Sie Ihre Bankverbindung nicht (IBAN)."
Möchten Sie sich als Mitglied anmelden oder einige Komfortfunktionen auf unsere Website nutzen Bestätigen Sie die Nutzung von Cookies mit OK. Wir geben keinerlei Daten an Dritte weiter. OKDATENSCHUTZ