nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"- ärztliche Verordnung (Hinweis: Die Gültigkeit der ärztlichen Bescheinigung beträgt 12 Monate.)
- die osteopathische Behandlung erfolgt durch qualifizierte Personen, die dem Berufsverband der Osteopathen angehören oder eine gleichwertige Qualifikation nachweisen."
Leistungsumfang:
"Sofern die oben genannten Voraussetzungen vorliegen, erstatten wir kalenderjährlich bis zu 6 osteopathische Behandlungen. Pro Behandlung übernehmen wir 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 70,00 €."
Abrechnung:
Bitte reichen Sie uns zur Erstattung die Rechnungen zusammen mit der ärztlichen Verordnung ein.