"- Der Leistungserbringer der osteopathischen Behandlung erbringt die Leistung in der fachlich gebotenen Qualität
- Der Leistungserbringer hat eine umfassende osteopathische Ausbildung absolviert (nachgewiesen durch eine Mitgliedschaft in einem Berufsverband der Osteopathie bzw. der Berechtigung zum Beitritt in einen Verband)
- Es liegt eine ärztliche Bescheinigung vor, die die osteopathische Behandlung empfiehlt"
Leistungsumfang:
"Kostenübernahme von bis zu 30 Euro je Sitzung, für maximal vier Sitzungen. Höchstbetrag pro Kalenderjahr 120 Euro."
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