"1. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin muss die Behandlung in Form einer schriftlichen Bescheinigung veranlassen, in der er oder sie die osteopathische Behandlung empfiehlt.
2. Die fachliche Qualität der osteopathischen Behandlung muss sichergestellt sein.
3. Der Osteopath oder die Osteopathin müssen eine spezifische Qualifizierung nachweisen können. Das heißt, er oder sie muss Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen sein (zum Beispiel dem Verband der Osteopathen Deutschland e.V. oder der Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie e.V.) Zumindest muss der Therapeut durch eine qualifizierte Ausbildung dazu berechtigt sein, einem solchen Verband beizutreten."
Leistungsumfang:
"Wir übernehmen je Sitzung 30 Euro und bezuschussen maximal vier Sitzungen pro Kalenderjahr. Insgesamt können Sie sich also von Ihrer Audi BKK Krankenkasse 120 Euro Erstattung pro Kalenderjahr sichern."
Abrechnung:
"Über GesundheitExtra können Sie Ihre Erstattung für die Osteopathie ganz unkompliziert beantragen und Rechnungen einreichen. Übermitteln Sie die notwendigen Unterlagen im Original (ärztliche Verordnung, Rechnung) an Ihr Audi BKK Service-Center. Noch einfacher: Laden Sie die Unterlagen in Ihrer Audi BKK Service App unter GesundheitExtra hoch. Ein spezieller Antrag für das Einreichen ist nicht nötig, ein kurzes Anschreiben mit Ihrer IBAN genügt. Wir überweisen Ihnen nach Prüfung den Zuschuss zur Sitzung auf Ihr Konto."