nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Eine Kostenbeteiligung der BKK setzt voraus, dass die Behandlung durch einen Arzt verordnet und von einem Leistungserbringer durchgeführt wird der eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"- Erstattet werden bis zu vier Behandlungen jährlich.
- Der Erstattungsbetrag beläuft sich auf maximal 50,00 Euro pro Sitzung."
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