"Die Behandlung ist durch eine Ärztin oder einen Arzt veranlasst worden und dies wurde vor Beginn der Behandlung schriftlich bescheinigt, zum Beispiel durch ein Privatrezept. Pro Kalenderjahr benötigen wir eine Bescheinigung, die wir für maximal drei Behandlungen akzeptieren.
Außerdem muss die Osteopathin oder der Osteopath eine umfassende Ausbildung absolviert haben."
Leistungsumfang:
"Wir bezuschussen maximal drei osteopathische Behandlungen (Sitzungen) pro Kalenderjahr. Sie erhalten je Sitzung 40 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten."
Abrechnung:
"Laden Sie die Rechnung und die ärztliche Bescheinigung einfach über "Meine TK" oder die TK-App hoch."