Anlässlich des in Österreich geplanten neuen Ärztegesetzes, wonach künftig „komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren“ zu den ärztlichen Tätigkeiten zählen sollen (siehe News vom 06.11.2018), hat die Österreichische Gesellschaft für Osteopathie, ÖGO, eine Stellungnahme veröffentlicht.
Demnach teilt die ÖGO das „Anliegen des Gesetzentwurfs, unprofessionelle heilkundliche Angebote zu verhindern. Allerdings widerspricht die gewählte Formulierung des Einschubs diesem Ziel in Bezug auf die Osteopathie. Es besteht nämlich die Gefahr, dass die Anwendung der Osteopathie künftig Ärzten vorbehalten bleibt, während Angehörige anderer Gesundheitsberufe, die eine langjährige professionelle Osteopathie-Ausbildung absolviert haben, davon künftig ebenso ausgeschlossen sein könnten, wie OsteopathInnen mit grundständiger Ausbildung aus anderen EU-Ländern.(...)"
Zu dem Thema hat die ÖGO am 7. November auch eine Pressekonferenz organisiert, zu der sie Pressemappe, Protokoll und Pressemitteilung veröffentlicht.