"Die AOK Niedersachsen beteiligt sich an den Kosten für Ihre Osteopathie, wenn die Behandlung qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird, der
- eine osteopathische Ausbildung absolviert hat und Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist
- eine osteopathische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt
Hinweis: Einige Berufsverbände nehmen Osteopathen bereits als Mitglied auf, wenn sie sich noch in der Ausbildung befinden. Ihr Ausbildungsstatus ist dann gekennzeichnet. In diesen Fällen ist eine Kostenübernahme noch nicht möglich."
Leistungsumfang:
"Im Rahmen des 500 Euro Mehrleistungs-Budgets erstatten wir die Kosten für vier osteopathische Behandlungen im Kalenderjahr. Pro Behandlung beteiligen wir uns an 80 Prozent der Kosten, maximal mit 75 Euro."
Abrechnung:
"Für die Kostenerstattung reichen Sie einfach die auf Ihren Namen ausgestellte Rechnung bei Ihrer AOK ein."