"Voraussetzung für die Erstattung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und die Behandlung durch ein Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen durchgeführt wird bzw. der Behandler eine Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt."
Leistungsumfang:
"Wir beteiligen uns jährlich an 3 ärztlich verordneten osteopathischen Behandlungen mit einer Erstattung von jeweils 80 % des Rechnungsbetrages, maximal 40 EUR je Sitzung."
Abrechnung:
"Zur Erstattung der Kosten reichen Sie bitte die personifizierte Originalrechnung sowie die ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Empfehlungsschreiben ein. (...) Oder laden Sie die Rechnung ganz einfach datengeschützt in unserer Onlinefiliale hoch."
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