nur für Mitarbeiter und Angehörige des Unternehmens
Voraussetzung:
"Voraussetzungen hierfür sind:
dass die Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird
und der Behandler Mitglied eines entsprechenden Berufsverbandes ist"
Leistungsumfang:
"Unsere Versicherten haben die Möglichkeit, sich osteopathisch und chiropraktisch behandeln zu lassen. Erstattet werden 90 % des Rechnungsbetrages, bis zu 50,00 € pro Sitzung. (...)Übernommen werden die Kosten für maximal sechs Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten."
Leistungserbringer:
"Bitte nehmen Sie vor Beginn der Behandlung mit uns Kontakt auf, damit wir prüfen können ob der von Ihnen ausgewählte Osteopath über die notwendigen Kriterien für eine Bezuschussung durch die Krankenkassen verfügt."
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