"Bis zu 200 Euro je Schwangerschaft und Familienverbund stehen Ihnen für zusätzliche Leistungen zur Verfügung, die Sie je nach Bedarf frei auswählen und kombinieren können. (...)
Nach der Geburt attraktiv:
Verordnete osteopathische Leistungen für BARMER-versicherte Neugeborene, die das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet haben."
Abrechnung:
"Zur Kostenerstattung sind der BARMER die Originalrechnungen sowie die schriftlichen ärztlichen Verordnungen nicht später als 3 Monate nach dem Ausstellungsdatum der jeweiligen Rechnungen einzureichen."
Leistungserbringer:
"Der Leistungserbringer ist zugelassener Vertragsarzt / Physiotherapeut mit Zusatzqualifikation in der Osteopathie. "
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