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Mit Vollzug des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung führt das Bundesland Bayern die sektorale Heilpraktikererlaubnis für Berufe mit eigenem Berufsgesetz ein. Da es für Osteopathen kein eigenes Berufsgesetz gibt, gilt diese Regelung für sie nicht. Laut BAO-Justiziar Dr. Ernst Boxberg müsste hierfür eine Regelungserweiterung kommen, oder man muss eine solche Regelung durch Gerichte herbeiführen, weil nicht reglementierte Berufe, wenn sie eingeführt sind, den gleichen grundgesetzlichen Schutz genießen, wie reglementierte Berufe.
Quelle: www.dr-boxberg.de