04.11.08In Hessen wird die Verordnung einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo) erlassen.Mit ihr können Absolventen staatlich zertifizierter Osteopathie-Schulen den staatlich geschützten Titel "Osteopath" erlangen. Die WPO-Osteo gilt ausschließlich für Physiotherapeuten, med. Bademeister, Masseure und Heilpraktiker, aber nicht für Ärzte. Staatlich anerkannte Osteopathen, die nicht Heilpraktiker sind, benötigen weiterhin die Anweisung / Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers. Quelle: Quelle: www.rv.hessenrecht.hessen.de