05.11.09DROM: Osteopathie-Marken in Hessen hinfälligDie privat verliehenen Marken Osteopath BAO, Osteopath DO oder Osteopath D.O. M.R.O. dürfen in Hessen nicht mehr geführt werden, wenn der betreffende Osteopath nicht auch die staatliche Weiterbildungsbezeichnung Osteopath gemäß der WPO Osteo besitzt. Das bestätigte das Regierungspräsidium Darmstadt. Um Abmahnungen vorzubeugen, empfiehlt das DROM daher allen Osteopathen, die in Hessen wohnhaft bzw. tätig sind und keine staatliche Anerkennung besitzen, auf das Führen ihrer Marken zu verzichten. Quelle: www.drom.info