08.12.08In Düsseldorf ergeht Urteil zum sog. Musterprozess der BAO.Die BAO hatte diesen Musterprozess angestrengt, um damit auf dem Rechtsweg den eigenständigen Heilberuf zu erwirken. Die Klage eines Osteopathen BAO auf eigenständiges osteopathisches Arbeiten wird zurückgewiesen. Laut Urteil entbinden die Ausbildungs- und Prüfungsstandards der BAO den Kläger nicht von der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz. Das Gericht sieht sich in seiner Auffassung durch die WPO-Osteo in Hessen bestätigt: ?Offensichtlich sah der hessische Verordnungsgeber in den privaten Regelungen der BAO [...] keine ausreichende rechtliche Grundlage für die berufliche Tätigkeit von Osteopathen.? Quelle: Quelle: www.justiz.nrw.de