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Die unternehmensbezogene Daimler Betriebskrankenkasse und die in Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Hamburg tätige BKK VDN reihen sich in die Liste der Krankenkassen ein, die Osteopathie anteilig erstatten (Siehe hierzu Rubrik Patienteninfo > Krankenkassen).
Mit der BKK VDN verzichtet erstmals eine Betriebskrankenkasse auf die Notwendigkeit einer ärztlichen Verordnung um osteopathische Leistungen anteilig zu erstatten.
Quelle: www.bkk-vdn.de
