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Das Bundesgericht in der Schweiz hat das Schweizerische Rote Kreuz, SRK, gerügt, weil es zwei Schweizer Osteopathen die Anerkennung ihrer ausländischen Osteopathieausbildung grundsätzlich verweigert hatte.
“Im ersten Fall hatte ein schweizerisch-belgischer Doppelbürger seine Osteopathie-Ausbildung in Belgien absolviert und zudem an der University of Westminster einen Bachelor of Science erworben.”
Im zweiten Fall hatte ein Osteopath “2017 (…) ein ‘Diploma in Osteopathy’ der International Academy of Osteopathy (IAO) in Belgien (erworben). 2022 folgte ein Master of Science Osteopathy der britischen Buckinghamshire New University.”
Das Bundesgericht rügte, “dass beim belgischen Abschluss die nötige Gleichwertigkeitsprüfung nicht durchgeführt wurde. Beim britischen Master hätte das SRK prüfen müssen, ob eine Anerkennung als Drittstaaten-Abschluss möglich wäre – oder ob andernfalls Ausgleichsmassnahmen sinnvoll wären.”
Zum wiederholten Mal hat das SRK damit die Anerkennung einer Osteopathie-Ausbildung aus dem Ausland ohne inhaltliche Prüfung verweigert (siehe News vom 18.08.2026).

