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Werden Heilpraktiker weiterhin Osteopathie ausüben dürfen, wenn es ein eigenes Berufsgesetz für Osteopathie gibt? Auf die Frage gibt die Bundestagsabgeordnete Simone Borchardt auf der Plattform Abgeordnetenwatch folgende Antwort:
”Eine Garantie, dass jede derzeitige Ausübungsform im Heilpraktikerbereich in jeder denkbaren künftigen Gesetzeslage unverändert bleibt, kann ich nicht geben. (…)
Richtig ist aber auch, dass aus der im Koalitionsvertrag vorgesehenen berufsgesetzlichen Regelung der Osteopathie nicht automatisch folgt, dass der Heilpraktikerberuf abgeschafft oder der Direktkontakt von Heilpraktikern pauschal eingeschränkt werden soll.”

