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Die Deutsche Akademie für Osteopathische Medizin, DAOM, hat in einem ausführlichen Beitrag die bisherige Rechtsprechung zur Osteopathie zusammengetragen, um damit “Fragen zur aktuellen berufspolitischen und rechtlichen Situation der Osteopathie” zu beantworten.
Wie sich die bisherigen Urteile auf das geplante Berufsgesetz auswirken, wurde auch mit Zuhilfenahme der KI untersucht. Demnach würde ein künftiges “Berufsgesetz voraussichtlich enthalten: geschützten Titel ‘Osteopath/in’, Mindest-Ausbildung (oft diskutiert: 4–5 Jahre), Übergangsregeln für bereits Tätige, klare Abgrenzung zu Ärzten, Physiotherapie etc.”

