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Mit einer polarisierenden Stellungnahme lehnt die Berufsvereinigung für heilkundlich praktizierte Osteopathie, hpO, das von der Koalition geplante Berufsgesetz ab (siehe auch News vom 24.02.2026), da es “für Deutschland (…) keinen gehaltvollen Grund für eine gesetzliche Regelung der Osteopathie” gibt.
Die vorwiegend vom Verband der Osteopathen Deutschland, VOD, vorgetragenen Argumente für ein Berufsgesetz werden, ebenso wie der VOD selbst, heftig kritisiert und die Heilpraktikerschaft und das Heilpraktikergesetz gelobt:
”Der VOD bildet wissentlich Menschen in einem Verfahren ‘aus’, das sie rechtlich nicht ausüben dürfen – und nutzt genau dieses selbstgemachte Problem als Argument für ein Berufsgesetz, das den Begriff ‘Ausbildung’ erst nachträglich legitimieren soll. (…)
Das HeilprG ist eindeutig, klar und zeitlos. Über Verbesserungen darf gerne diskutiert werden, aber bitte nur mit Gruppen, die versiert im Thema Gesundheitsberufe sind. Die Osteopathen haben sich bereits disqualifiziert.”

