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In der Schweiz hat das Bundesgericht der Beschwerde einer Osteopathin stattgegeben, die ihren in Deutschland erworbenen Master of Science in Osteopathie vom Schweizer Roten Kreuz nicht anerkannt bekommen hat (siehe News vom 06.02.2026).
Nun berichtet die Schweizer Online-Plattform für das Gesundheitswesen MEDINSIDE, über die Gründe für die nicht erfolgte Anerkennung: Demnach hatte das Schweizer Roten Kreuz die Anerkennung verweigert, weil die Osteopathin zwar den Master-Abschluss besitzt, nicht aber die deutsche Heilpraktikererlaubnis.

